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Entscheid Obergericht Kanton Schaffhausen: Kormorane-Abschuss zum Schutz der Äsche

Negativer Gerichtsentscheid: Äschen weiterhin bedroht Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat die Abschussbewilligung für Kormorane im Schutzzonenreservat Stein am Rhein aus formellen Gründen aufgehoben. Der Kan-tonale Fischereiverband Schaffhausen und der Schweizerische Fischerei-Verband SFV bedauern den Entscheid zulasten der stark bedrohten Äsche im Hochrhein

Die Äschenpopulation im Hochrhein zwischen Untersee und Rheinfall gehört zu den bedeutendsten in ganz Europa. Doch die Population ist in den letzten Jahren durch die massiv gestiegene Anzahl Kormorane massiv unter Druck geraten. Die existenzielle Bedrohung der Äsche wird vom Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen anerkannt. Deshalb hat es den geordneten Abschuss im Schutzzonenreservat Stein am Rhein unter Einhaltung genauer Auflagen bewilligt. Dagegen hat der Vogelschutz Beschwerde eingereicht, die vom Regierungsrat gutgeheissen worden ist. Gegen diese Aufhebung erhoben der Kantonale Fischereiverband Schaffhausen und der Schweizerische Fischerei-Verband Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen.

 

„Nur“ eine formale Begründung

Bedauerlicherweise hat nun das Obergericht Schaffhausen den Rekurs der Fischer abgewiesen und somit die Aufhebung der ursprünglich erteilten Abschussbewilligung bestätigt. Die Begründung erfolgt formaljuristisch. Das Schaffhauser Naturschutzamt hat sich bei der seinerzeitigen Erteilung der Abschussgenehmigung auf eine falsche Rechtsgrundlage abgestützt (Art. 5 WZVV statt Art. 9 WZW). Dafür wäre eine vorgängige Bewilligung durch das Bundesamt für Umwelt nötig gewesen. Materiell hat sich das Gericht nicht geäussert.

„Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Gericht rein formalistisch entschieden hat“, bedauert Samuel Gründler, Co-Präsident des Kantonalen Fischereiverbands Schaffhausen. „Das wird der unter starkem Druck stehenden Äschenpopulation im Hochrhein Inbegriff der Schaffhauser Gewässer- und Fischwelt, schlicht nicht gerecht.“ Eine Erholung des Äschenbestandes nach Fischsterben im Hitzesommer 2018 „ist damit fraglich.“

 

Kampf für Äsche geht weiter

Der Schaffhauser und der Schweizerische Fischerei-Verband werden trotz dieses Rückschlags den Kampf für die Äsche fortführten. „Wir haben viel wertvolle Zeit verloren und müssen uns überlegen wie wir endlich einen Erfolg im Kampf für den Artenschutz der Äsche erzielen können“,, sagt David Bittner, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbandes SFV. Der kantonale und der schweizerische Verband werden das Gerichtsurteil analysieren, und sich mit weiteren Massnahmen zum Schutz der Äsche befassen.

 

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National bedeutende Äschenstrecke im Hochrhein

Die Äsche ist eine bedeutende Fischart von Flüssen; im Rhein zwischen Untersee und Basel war sie einst die Leitart, und nach ihr wird die Äschenregion benannt. Flüsse sind auch für Energiewirtschaft interessant und werden für die Wasserkraft genutzt. Zwischen Stein am Rhein und Basel bestehen nur noch vier Strecken von wenigen Kilometern Länge, in denen der Rhein ungestaut fliesst. Die bedeutendste liegt am Ausfluss des Untersees bei Stein am Rhein; der dortige Äschenbestand dürfte der wichtigste in Hunderten von Kilometern Umkreis gewesen sein und erlaubte eine nachhaltige, streng überwachte Fischerei. Solche Lebensräume sind jedoch in der Schweiz so selten geworden, dass die Äsche als bedrohte Art in die Rote Liste aufgenommen werden musste und seit dem 1. Januar 2021 neu sogar als stark gefährdete Art gilt. 

 

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