Die Berner Konvention fordert die Landwirtschaft auf, zur Rettung des Doubs beizutragen

Medienmitteilung vom 05.12.2018

Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat beschlossen, die von den NGOs Pro Natura, WWF und der Schweizerische Fischereiverband 2011 eingereichte Beschwerde weiterhin offen zu halten. Den Behörden beider betroffenen Länder wurde zudem der Antrag gestellt, weitergehende Massnahmen gegen die Gewässerverschmutzung durch Land- und Forstwirtschaft auszuarbeiten. In der Schweiz sollten diese Massnahmen im Nationalen Aktionsplan Doubs hinzugefügt werden.

Als Beispiele wurden die strengere Durchsetzung bestehender Landwirtschaftsgesetze und die Kartierung von Zonen im Einzugsbereich des Doubs genannt, die besonders empfindlich für die Anwendung möglicher Verunreinigungen sind. „Die Gewässerverschmutzung des Doubs geht neben unzureichenden ARAs auch auf die Land-und Fortwirtschaft zurück, wie unsere Studien gezeigt haben“ sagt Céline Barrelet, Projektleiterin „Doubs vivant“ von Pro Natura, WWF und SFV. „Die Berner Konvention hat anerkannt, dass diese beiden Sektoren bei der Lösungssuche einbezogen werden müssen, um das Aussterben des Apron und anderer vom Aussterben bedrohte Fischarten zu verhindern. Wir begrüßen es, dass die Schweizer Behörden die Erarbeitung von Maßnahmen in diesem Bereich unterstützen.“.

 

Link zum Bericht Beschlussfassungen 2018 Berner Konvention (siehe Seite 14 des Dokuments)

 

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