SFV-FSP

GROSSER ERFOLG FÜR DEN SFV - Radikalangriff auf Restwasser abgewehrt

Seit Beginn der Energiekrise hat sich der Schweizerische Fischerei-Verband SFV an vorderster Front gegen Angriffe auf die Restwasserbestimmungen gewehrt. Es hat sich gelohnt!

Der sogenannte Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung war eines der wichtigsten Geschäfte in der auslaufenden Legislatur. «Für uns als Fischerinnen und Fischer sogar das allerwichtigste Geschäft», sagt SFV-Zentralpräsident Roberto Zanetti. Deshalb hat der SFV mit ganzer Kraft dagegen angekämpft. Die ursprünglichen Forderungen überschritten die rote Linie. Es ging um viel, sehr viel sogar: Höhere Wassermengen für mehr Stromproduktion und somit weniger Restwasser für die Fische. Und das nicht nur kurzfristig, sondern für Jahrzehnte!

 

Es braucht viel Durchhaltewillen

Die Gesetzesvorlage war komplex und anspruchsvoll. Es standen sich viele Ansprüche und widersprüchliche Interessen gegenüber. Entsprechend aufwändig gestaltete sich der parlamentarische Gesetzgebungsprozess in den vorberatenden Kommissionen sowie den  Differenzbereinigungen zwischen National- und Ständerat. Der SFV hat sich unter der geschickten Federführung von Zentralpräsident und Ständerat Roberto Zanetti laufend positioniert, im Parlament lobbyiert, die Basis informiert und auch öffentlich Stellung bezogen. Der wichtigste Meilenstein in diesem langen Ringen war der Entscheid des Ständerats im September 2022. Nach intensiver Netzwerkarbeit hat eine deutliche Mehrheit des Ständerats den brutalen Frontalangriff auf die Restwasservorschriften und abgeschmettert.

 

Es bleiben zwei Makel

Ein Jahr, viele Differenzbereinigungen und Referendumsandrohungen später hat die Bundesversammlung an der Herbstsession 2023 in der Schlussabstimmung dem Mantelerlass zugestimmt. Allerdings ganz ohne Schaden ging es nicht: Die Möglichkeit bei einer drohenden Mangellage die Restwasservorschriften temporär zu reduzieren, ist neu im Gesetz verankert. Das ist verkraftbar, weil diese Möglichkeit bereits bestanden hat, wenn auch nur auf Verordnungsebene.  Bedauerlicher ist die Einschränkung des Biotopschutzes, wonach Gewässer und Auen von nationaler Bedeutung neu als Restwasserstrecken genutzt werden können. Zanetti zieht aber folgende Bilanz: "Gemessen am Radikalangriff auf die Restwasservorschriften am Anfang der Beratungen können wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein". Schliesslich gehöre es zur Demokratie, dass mehrheits fähige Lösungen nur mit Geben und Nehmen zustande kämen.

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