Wenn Wasser für die Stromproduktion entnommen wird, braucht es unterhalb der Entnahme „angemessene Restwassermengen“, um die Gewässer am Leben zu erhalten. Die Pflichtmengen sind bereits heute auf ein absolutes Existenzminimum festgelegt und selbst diese Kleinstmengen werden von vielen Kraftwerken noch immer nicht umgesetzt.
Dass ein Bach ohne Wasser für Fische und andere Wasserlebewesen unbewohnbar ist, leuchtet wohl jedem Menschen ein. Doch auch ein zum Rinnsal verkommener Bach kann seine biologische und physikalische Funktion nicht mehr erfüllen. Im Sommer wird das Wasser zu warm, im Winter friert es ein, Schlamm und Sedimente lagern sich ab, die Wasserqualität sinkt auf ein toxisches Niveau. Durch die Folgen des Klimawandels wird die Situation zusätzlich verschärft.
Seit 1975 ist die Forderung nach angemessenen Restwassermengen in unserer Bundesverfassung verankert. Seit dann kämpft der Fischereiverband für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und gegen den Widerstand der Kraftwerkbetreiber. Die Schweizer Bevölkerung hat das Bestreben für lebendige Gewässer in mehreren Abstimmungen unterstützt. Dadurch hat sich die Situation vieler Bäche und Flüsse bis heute auch tatsächlich verbessert. Von gesunden und fischreichen Gewässern sind wir aber noch immer meilenweit entfernt.
Der neuerliche Angriff auf das Restwasser durch Vertreter der Wasserkraft würde einen fatalen Rückschritt bedeuten, den wir auf keinen Fall hinnehmen dürfen. Anstelle einer Reduktion der Restwassermengen bräuchte es eigentlich eher eine Erhöhung. Sämtliche Fakten und Argumente sprechen ganz klar für ausreichende Restwassermengen.