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Der Aal darf seit 1.1.2021 in der Schweiz nicht mehr befischt werden

An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei verabschiedet. 25 einheimische Arten von Fischen und Krebsen erhalten einen neuen Gefährdungsstatus. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Bei zehn Arten ist der Bestand zurückgegangen, ihre Gefährdung hat somit zugenommen. Die Kantone sind gefordert, diese Arten besser zu schützen.

Im Anhang 1 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) sind neu 75 einheimische Fisch- und Krebsarten aufgeführt. 9 Arten sind bereits ausgestorben, 16 sind vom Aussterben bedroht, 10 Arten sind stark gefährdet, 12 sind gefährdet und 9 Arten sind potenziell gefährdet. Nur 14 Arten gelten als nicht gefährdet. Bei 5 Arten reicht die Datenlage nicht aus, um einen Gefährdungsstatus zuzuweisen.

Laut der VBGF müssen die Kantone zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Arten unternehmen, deren Gefährdungsstatus sich verschlechtert hat.
Mit der Aktualisierung des Gefährdungsstatus werden die Massnahmen für den Schutz von fünf Arten (Aal, Doubsforelle, Äsche und zwei auf der Alpensüdseite vorkommende Arten von Rotaugen) in Zukunft von Bund finanziell stärker unterstützt.

Fangverbot für den Aal in der Schweiz

Wieso hat der Aal neu ein Fangverbot? BAFU: «Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden. Grundlage dazu ist Art. 2a der VBGF: Arten mit Gefährdungsstatuts 0, 1 oder 2 und keinen Schonvorschriften dürfen nicht gefangen werden.
Ausnahmen von diesen nationalen Vorschriften  in internationalen Grenzgewässern müssen mit den Nachbarstaaten noch geregelt werden.

Im Anhang 1 der VBGF wird der Gefährdungsstatuts aller einheimischen Fische, Neunaugen und Krebse aufgeführt. Bei 10 Fischarten musste der Gefährdungsgrad per 1.1.2021 erhöht werden, so zum Beispiel auch bei der Äsche (neu: 2, stark gefährdet).

Gefährdungsstatuts: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, 5 = nicht gefährdet»

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