Strategische Planung Schwall-Sunk für den Grenzabschnitt des Doubs: Verfügung der Sanierungspflicht
Bern, 25.08.2016 - Um die Auswirkungen des Schwall-Sunk-Betriebs unterhalb der Staumauer Châtelot im schweizerisch-französischen Grenzabschnitt des Doubs zu vermindern, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Sanierungspflicht verfügt. Damit kann die Prüfung verschiedener Sanierungsvarianten für den Abschnitt Châtelot–Biaufond in Angriff genommen werden. Der abschliessende Bericht soll im ersten Halbjahr 2017 vorliegen. Danach werden die Behörden den Bericht analysieren und über die weiteren Massnahmen entscheiden.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 wurde 2011 mit dem Ziel geändert, die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer zu reduzieren. Mit Blick auf die strategische Planung muss jeder Kanton den Sanierungsbedarf abklären. In Bezug auf den schweizerisch-französischen Grenzabschnitt des Doubs sind die Kantone Neuenburg und Jura gemeinsam vorgegangen und haben Studienbüros damit beauftragt, den Bericht über die strategische Planung der Schwall-Sunk-Sanierung zu erstellen. Der Schlussbericht erschien Ende Juni 2015 und wurde den zuständigen schweizerischen und französischen Behörden zugestellt, dem Bundesamt für Energie (BFE) und der Direction Régionale de l'Environnement, de l'Aménagement et du Logement (DREAL) der Region Bourgogne-Franche-Comté. Die Ergebnisse machen deutlich, dass der Doubs entlang der schweizerisch-französischen Grenze durch die Wasserkraftnutzung erheblich beeinträchtigt ist, insbesondere durch den Schwall-Sunk-Betrieb des Wasserkraftwerks Châtelot der Betreibergesellschaft Forces Motrices du Châtelot SA (SFMC).
Erste Schritte
In Anbetracht der Priorität und Bedeutung dieses Dossiers haben die schweizerisch-französischen Behörden im August 2015 gemeinsam mit der SFMC erste Schritte im Hinblick auf die Sanierungsverfügung eingeleitet. Ziel war es, die Erstellung eines Pflichtenhefts mit verschiedenen Varianten für zusätzliche Verbesserungsmassnahmen in Angriff zu nehmen, die namentlich den Flussabschnitt zwischen dem Kraftwerk Châtelot und dem Stausee von Biaufond betreffen. Dieses Pflichtenheft wurde von den schweizerisch-französischen Behörden im Januar 2016 genehmigt.
Folgende Varianten zur Verringerung der Auswirkungen des Schwall-Sunk-Betriebs sollen geprüft werden: die Nutzung der bestehenden Turbinengruppen, der Einbau neuer Turbinen sowie die Möglichkeit einer Erhöhung des Sunkabflusses. Diese Massnahmen werden aus technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht beurteilt.
Verfügung der Sanierungspflicht
In Absprache mit der DREAL als Vertreterin der französischen Behörden und nach Anhörung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) sowie der Kantone Neuenburg und Jura hat das BFE als zuständige Behörde und stellvertretend für das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 24.08.2016 die Verfügung über die Sanierungspflicht zu Schwall-Sunk beim Kraftwerk Châtelot erlassen und SFMC eröffnet. Die Prüfung der Sanierungsvarianten kann damit beginnen. Der entsprechende Variantenbericht sollte im ersten Halbjahr 2017 vorliegen. Danach folgen die Auswahl der umzusetzenden Variante und die Projektgenehmigung. Die Höhe der Beteiligung des Bundes an diesen Massnahmen bemisst sich grundsätzlich nach dem schweizerischen Anteil an der Wasserkraftproduktion. Im Falle des Kraftwerks Châtelot sind dies 50 Prozent. Die Finanzierung für den französischen Anteil an der Wasserkraftproduktion wird von der Agence de l'eau festgelegt, einer Behörde des französischen Ministeriums für nachhaltige Entwicklung.
Die derzeit unter der Federführung der Behörden durchgeführten Bemühungen am Grenzabschnitt des Doubs haben bereits zu ermutigenden Ergebnissen geführt. Dank der Fortsetzung der eingeleiteten Massnahmen sollte es möglich sein, die Auswirkungen des Betriebs der Wasserkraftanlagen auf die einheimische Fauna und Flora weiter zu vermindern.
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