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Bundesrat beschliesst den Aktionsplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Er umfasst einen Katalog an Massnahmen und Pilotprojekten zur Erhaltung und Förderung der Arten und ihrer Lebensräume. Der Bund wird sich während der ersten Phase 2017-2023 mit jährlich bis zu 80 Millionen Franken an der Umsetzung des Aktionsplans beteiligen. Die Biodiversität leistet wichtige Beiträge an zentrale Lebensgrundlagen für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie nimmt aber immer mehr ab.

Die Vielfalt an Tieren, Pflanzen und weiteren Organismen, ihre Lebensräume und ihr Zusammenspiel – kurz: die Biodiversität – ist in der Schweiz unter Druck. Der im Juli vom Bundesamt für Umwelt BAFU publizierte Bericht «Biodiversität in der Schweiz: Zustand und Entwicklung» zeigt dies klar auf: Fast die Hälfte der untersuchten Lebensräume und mehr als ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in unserem Land sind bedroht. Zurückzuführen ist der Rückgang der Biodiversität auf die Zersiedelung, die Zerstückelung der Lebensräume durch Infrastrukturen oder die intensive Landwirtschaft. Dabei ist die Biodiversität von zentraler Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen wie Nahrungsmittel, Trinkwasser oder saubere Luft. Zudem ist die Biodiversität wichtig für die Wirtschaft. So liefern verschiedenste Organismen die Grundlagen zur Herstellung von Medikamenten wie zum Beispiel Antibiotika. Mit der Verabschiedung des Aktionsplans Biodiversität setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für die Biodiversität. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt phasenweise. Die erste Umsetzungsetappe ist für die Jahre 2017-2023 vorgesehen.

26 Massnahmen in drei Bereichen

Der Aktionsplan Biodiversität umfasst 26 Massnahmen, die sich an den Zielen der Strategie Biodiversität Schweiz orientieren. Sie lassen sich in drei Bereiche einteilen:

1.     Massnahmen zur direkten Förderung der Biodiversität: Ökologisch wertvolle Lebensräume wie zum Beispiel Moore oder Trockenwiesen werden gesichert, aufgewertet und besser vernetzt. Darüber hinaus werden gefährdete Arten wie zum Beispiel Amphibien und Reptilien speziell gefördert, für deren Erhaltung die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt (National Prioritäre Arten). Bereits am 18. Mai 2016 hatte der Bundesrat die besonders dringliche Sanierung von Biotopen von nationaler Bedeutung und die Förderung der Biodiversität in Wäldern beschlossen. Diese Arbeiten werden im Zuge des aktuellen Entscheids fortgesetzt und ausgeweitet.

2.     Massnahmen zur indirekten Förderung der Biodiversität: Die Förderung der Biodiversität ist gemeinsam mit anderen Bereichen anzugehen. Deshalb verbinden gewisse Massnahmen die Biodiversitätspolitik mit anderen Politikbereichen des Bundes (z.B. Siedlung, Infrastrukturen, Verkehr, Landwirtschaft, wirtschaftliche Entwicklung). Die Biodiversität soll ein stärkeres Entscheidungskriterium werden, beispielsweise bei der nachhaltigen Nutzung des Raumes oder bei der Vergabe von Subventionen.

3.     Massnahmen zur Wissensvermittlung und Sensibilisierung: Die Massnahmen des Aktionsplans sensibilisieren Wirtschaft und Gesellschaft stärker für die Aspekte der biologischen Vielfalt. Er trägt so dazu bei, dass die Biodiversität in sämtlichen Entscheidungsprozessen besser berücksichtigt wird. Denn erhalten und gefördert wird nur, was bekannt und als nutzbringend anerkannt ist.  

19 Pilotprojekte für die Biodiversität

Im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität werden 19 Pilotprojekte in Bereichen des Naturschutzes mit besonders grossem Handlungsbedarf umgesetzt. Sie sollen die Bedürfnisse und den Nutzen der Biodiversität anschaulich vermitteln und Direktbetroffene, Wirtschafts- und Gemeindevertreterinnen und -vertreter in die Bewertung und Umsetzung von Aktivitäten einbeziehen. Vorgesehen sind etwa Pilotprojekte zur besseren Vernetzung von Lebensräumen, die durch Strassen und Bahngleise getrennt sind.  

Umsetzung und Finanzierung

Der Aktionsplan Biodiversität wird gemeinsam von Bund, Kantonen und Dritten (Gemeinden, Verbänden, Forschung, Wirtschaft, Umweltorganisationen, Private) umgesetzt. 2022 soll eine Wirkungsanalyse der ersten Umsetzungsphase zeigen, welche weiteren Schritte zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität notwendig sein werden. Zur Finanzierung des Aktionsplans Biodiversität wird der Bund in den Jahren 2017-2023 jährlich bis zu 80 Millionen Franken investieren. Rund die Hälfte dieser Mittel will der Bundesrat zusätzlich zu den schon bestehenden Ausgaben aufwenden. Die Kantone werden im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich ihrerseits zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität bereitstellen.

Adresse für Rückfragen

Franziska Schwarz, Vizedirektorin BAFU, Tel +41 58 462 63 78

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