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Petition des SFV: Fischschutz statt tödliche Turbinen

Turbinen von Wasserkraftwerken sind tödliche Fallen für flussabwärts wandernde Fische. In der Schweiz müssen rund 1000 Anlagen bis 2030 saniert sein, so verlangt es das Gewässerschutzgesetz. Jetzt zeigen sich der Schweizerische Fischerei-Verband und Umweltorganisationen alarmiert: Um den Fischabstieg bei Wasserkraftwerken zu verbessern, fehlen das Wissen, die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen. Mit einer Protestpetition fordern sie den Bundesrat auf, sich für die schwindenden heimischen Fische einzusetzen.

Petition des SFV: Fischschutz statt tödliche Turbinen


ZUR PETITION


Schweizer Wanderfische wie der Aal oder die Seeforelle sind stark bedroht. Bereits sechs von zehn Fischarten stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Ein Grund dafür sind die etwa 1’000 wasserkraftbedingten Hindernisse, welche die Fischwanderung in Bächen und Flüssen blockieren.

Heute ist ein Teil der wichtigsten Wanderrouten wie der Rhein mit seinen Zuflüssen Aare, Limmat und Reuss, sowie die Rhone und der Doubs mit Fischaufstiegshilfen ausgerüstet. Sie ermöglichen jedoch nur den Aufstieg der Fische – stromabwärts verletzen sich die Fische in den Turbinen der Wasserkraftwerke und verenden oft auf qualvolle Weise.

Um die Öffentlichkeit über die tödlichen Turbinen zu informieren und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, startet der Schweizerische Fischerei-Verband, unterstützt von WWF Schweiz, Aqua Viva und Petri Heil eine nationale Petition. Sie fordert den Bundesrat auf, sich für die heimischen Fische einzusetzen und dringliche Massnahmen zu treffen, um die Sanierung von Wasserkraftwerken bis 2030 sicher zu stellen und damit das Gewässerschutzgesetz fristgerecht umzusetzen.

Das dringlichste Problem für den Fischabstieg ortet die Organisationen bei Grossanlagen mit einer Durchflussmenge von mehr als 100 Kubikmeter pro Sekunde. «Der Bund muss dafür sorgen, dass in die Forschung, in Fachstellen sowie in die Entwicklung von technischen und betrieblichen Lösungen für Grosskraftwerke investiert wird», erklärt Phlipp Sicher, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbandes. «Auch betriebliche Massnahmen können den Fischschutz verbessern. Diese müssten umgehend durch die Kantone verfügt werden.»

Das 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Betreiber von Wasserkraftanlagen dazu, ökologische Beeinträchtigungen bis 2030 zu beseitigen. Die Kantone haben im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bis Ende 2014 ermittelt, bei welchen Wasserkraftanlagen Massnahmen nötig sind.

Bisher gibt es viel zu wenige Sanierungen. Dies, weil nicht genügend Fachpersonen vorhanden sind, das nötige Wissen und der politische Druck zur Umsetzung der Massnahmen fehlen. «Mit dem jetzigen Tempo verfehlen der Bund und die Kantone die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes», sagt Philipp Sicher. Auch die geplanten finanziellen Mittel für den Vollzug würden nicht ausreichen. «Die Sanierung der Wasserkraftanlagen, welche – neben dem Fischabstieg und Fischaufstieg – die Wiederherstellung des Geschiebetriebs und die Verminderung von Schwall-Sunk-Effekten umfasst, ist deutlich teurer als die eingeplante 1 Milliarde Franken.»

Stichwort Fischabstieg

Die Schweizer Fliessgewässer sind stark verbaut. Unzählige künstliche Querbauwerke wie Schwellen oder Dämme und Wehre von Wasserkraftanlagen behindern die Fischwanderung. Dies kann gravierende Auswirkungen auf den Fischbestand haben und gefährdet das Überleben einzelner Arten.

Die bekanntesten Wanderfische der Schweiz, neben den bereits ausgestorbenen

Arten wie Lachs, Meerforelle, Flussneunauge und Maifisch, sind: Aal, Seeforelle, Nase, Äsche und Barbe.

Das Problem bei sanierungsbedürftigen Wasserkraftwerken besteht darin, dass Fische in Bächen und Flüssen der Hauptströmung folgen. So  gelangen sie zwangsläufig in die Turbinen der Wasserkraftanlagen. Grosse und lange Fische wie der Aal sind besonders gefährdet. Bestehende Fischaufstiegshilfen wie Fischtreppen werden für den Abstieg kaum genutzt, da die Hauptströmung nicht dorthin führt.

Die Folgen sind fatal: Die Fische verletzen sich durch die Schaufelblättern der Turbinen, erleiden innere Verletzungen durch die Druckdifferenzen oder sind desorientiert leichte Beute für Fressfeinde, die im Unterwasser der Kraftwerke lauern.

Der Fischabstieg an Wasserkraftwerken ist zum Beispiel mit sogenannten «Bypass-Systemen» möglich. Die Tiere werden durch einen Rechen davon abgehalten, in die Turbinen zu schwimmen. Ein anderer Ansatz sind neuartige Turbinen: Eine geringere Anzahl Schaufelblätter und langsamer drehende Turbinen erhöhen die Überlebenschance der Fische.

Als betriebliche Massnahme können Kraftwerke bei zu erwarteten Fischabstiegen ihre Turbinen ausschalten und ihre Wehrklappen öffnen, so dass die Tiere gefahrlos an den Anlagen vorbeiwandern können.

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