Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 schreibt vor, das wasserkraftwerkbedingte Wanderhindernisse für die Fische zu sanieren sind. Fische benötigen freie Wandermöglichkeiten für ihre Fortpflanzung und Lebenszyklen. Der Sanierungsbedarf bei rund 1000 Wasserkraftanlagen betrifft sowohl den Auf- als auch den Abstieg. Bis 2030 müssten die Massnahmen zur Verbesserung der Fischgängigkeit umgesetzt werden, um den Fortbestand der Fischpopulationen zu sichern, aber die Umsetzung stockt, weshalb der SFV eine Beschleunigung fordert. 
 

Warum Fische wandern?

Viele Fischarten wandern, um sich in einem Gewässer fortzupflanzen, das ihrem Nachwuchs bessere Überlebenschancen bietet. Manche Fischarten wandern, weil sie, je nach Altersstadium, unterschiedliche Lebensräume brauchen. Äschenlarven suchen ruhige Flachwasserzonen, während erwachsene Äschen tiefe Züge mit starker Strömung bevorzugen. Fischen  wandern aber auch, um ungünstigen Bedingungen auszuweichen, zum Beispiel bei Hochwasser oder zu hohen Wassertemperaturen.

Fischgängigkeit

Bewegungsfreiheit  ist für die meisten Fischarten überlebenswichtig. Das Gewässerschutzgesetz schreibt die Sanierung von Hindernissen vor, welche die natürlichen Wanderwege von Fischen wesentlich einschränken.
 

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